Zuzahlungsbefreiung
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben Wirkstoffe definiert, bei denen die Zuzahlungen entfallen, wenn die Preise der verordneten Arzneimittel mindestens 30 % unter den Festbeträgen liegen.Das bedeutet:
Die AbZ hat alle Präparate, bei denen dies gesetzlich möglich ist, von der Zuzahlung befreit.
(Stand: 1. Juni 2009)
Keine Zuzahlung und spürbare Kostenersparnis für Sie bei folgenden AbZ-Präparaten.
Rechts finden Sie eine Liste mit allen zuzahlungsbefreiten AbZ-Präparaten.
