Zuzahlungsbefreiung - Die AbZ hat alle Präparate, bei denen dies möglich ist, von der Zuzahlung befreit. Von unseren 509 Artikeln sind 320 Artikel zuzahlungsbefreit! Das sind über 63 % !

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Zuzahlungsbefreiung

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben Wirkstoffe definiert, bei denen die Zuzahlungen entfallen, wenn die Preise der verordneten Arzneimittel mindestens 30 % unter den Festbeträgen liegen.

Das bedeutet:

Die AbZ hat alle Präparate, bei denen dies gesetzlich möglich ist,  von der Zuzahlung befreit.

(Stand: 1. Juni  2009)

Keine Zuzahlung und spürbare Kostenersparnis für Sie bei folgenden AbZ-Präparaten.

Rechts finden Sie eine Liste mit allen zuzahlungsbefreiten AbZ-Präparaten.